Durch den ständigen Kontakt der Beschäftigten mit KSS werden in den entsprechenden Produktionsbereichen gesundheitliche Risiken und längere Ausfälle zu einem echten Problem.
Laut BIA-Report (Veröffentlichung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz) beträgt der Anteil der Hauterkrankungen 26 % aller angezeigten Berufserkrankungen in der Metallbranche, davon werden wiederum 33 % auf Schmierstoffe zurückgeführt:
Gesetzliche Bestimmungen verlangen vom produzierenden Gewerbe die Einhaltung immer strengerer Vorschriften. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) sorgt für den Schutz von Menschen und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen. Sie fordert u. a. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht dazu in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900) entsprechende Arbeitsplatzgrenzwerte, die der Arbeitgeber regelmäßig selbst zu überprüfen hat.