Betriebe in der Pflicht: Gesundheit und Arbeits­schutz

Durch den ständigen Kontakt der Beschäftigten mit KSS werden in den ent­sprechen­den Produk­tions­­bereichen gesund­heit­liche Risiken und längere Ausfälle zu einem echten Problem.

Laut BIA-Report (Veröffent­lichung des Be­rufs­­ge­nos­­sen­­­schaft­­li­chen Insti­­tuts für Ar­beits­­schutz) beträgt der Anteil der Haut­­er­kran­­kungen 26 % aller ange­zeigten Berufs­­erkran­kungen in der Metall­­branche, davon werden wiederum 33 % auf Schmier­­stoffe zurück­geführt:

  • KSS bzw. darin enthaltene Mikroorganismen lösen Hauterkrankungen, Infektionen und aller­gische Reaktionen aus.
  • Sie verursachen Reizungen der Augen, Schleimhäute und Atemwege.
  • Einigen Mitarbeitern ist durch diese Erkrankungen die Arbeit an den Werkzeugmaschinen gar nicht mehr möglich.

Gesetzliche Bestimmungen verlangen vom produ­zierenden Gewerbe die Ein­haltung immer strengerer Vor­schriften. Die Verord­nung zum Schutz vor Gefahr­stoffen (GefStoffV) sorgt für den Schutz von Menschen und Umwelt vor stoff­bedingten Schädi­gungen. Sie fordert u. a. Maß­nahmen zum Schutz der Beschäf­tigten bei Tätig­keiten mit Gefahr­stoffen und beschränkt die Verwen­dung bestimmter gefähr­licher Stoffe, Zuberei­tungen und Erzeug­nisse. Das Bun­des­­ministe­rium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröf­fentlicht dazu in den Techni­schen Regeln für Gefahr­stoffe (TRGS 900) entsprechende Arbeits­­platz­­grenz­­wer­te, die der Arbeit­­geber regel­mäßig selbst zu über­prüfen hat.